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   BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16 (F)   

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https://dejure.org/2017,11668
BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16 (F) (https://dejure.org/2017,11668)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 AZR 747/16 (F) (https://dejure.org/2017,11668)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 AZR 747/16 (F) (https://dejure.org/2017,11668)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Satz 2 KSchG, § 8 KSchG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze in Deutschland; Keine deutsche Gerichtsbarkeit für hoheitliches Handeln eines anderen Staates; Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Staatstätigkeit; Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatenimmunität; drittstaatliche Eingriffsnormen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 25 ; GVG § 20 Abs. 2 ; EGBGB Art. 34
    Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2015 das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsstreit Republik Griechenland ./. Nikiforidis (Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) ausgesetzt.

    Das hat der Senat bereits im vorangegangenen Revisionsverfahren (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 - Rn. 13 ff.) und in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannte Senatsentscheidung vom heutigen Tag verwiesen (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 25 ff.) .

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an griechischer Schule

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 -) .

    Das hat der Senat bereits im vorangegangenen Revisionsverfahren (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 - Rn. 13 ff.) und in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

  • ArbG Bielefeld, 04.05.2011 - 6 Ca 257/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Lehrer an griechischer Schule

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. April 2014 - 17 Sa 999/13 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 4. Mai 2011 - 6 Ca 257/11 - auch hinsichtlich einer Verurteilung zur Zahlung von 3.369,14 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.

    Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 4. Mai 2011 - 6 Ca 257/11 - abgeändert und die Klage insoweit als derzeit unbegründet abgewiesen.

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16
    Erst mit Rechtskraft einer dem Kläger günstigen Entscheidung könnten die früheren Arbeitsbedingungen rückwirkend wieder hergestellt werden, § 8 KSchG (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - zu I 4 a aa der Gründe) .
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. April 2014 - 17 Sa 999/13 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 4. Mai 2011 - 6 Ca 257/11 - auch hinsichtlich einer Verurteilung zur Zahlung von 3.369,14 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Die Beklagte ist durch Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 2017 - 5 AZR 747/16 (F) - zur Nachzahlung der bis zum 12. November 2010 einbehaltenen Gehaltsbestandteile verurteilt worden.

    Das schließt die deutsche Gerichtsbarkeit nicht aus (ebenso BAG 26. April 2017 - 5 AZR 747/16 (F) - Rn. 14 für das Verfahren der Parteien über die Nachzahlung der einbehaltenen Gehaltsbestandteile) .

    Davon sind der Senat im vorgehenden Revisionsverfahren (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 77/12 - Rn. 24 bis 26) und der Fünfte Senat in seiner Entscheidung über (restliche) Vergütungsansprüche des Klägers, die dieser ua. bezogen auf das Jahr 2010 geltend gemacht hat (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 747/16 (F) - Rn. 16 unter Bezugnahme auf die Begründung zu Rn. 25 ff. seines Urteils vom 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 -) , übereinstimmend ausgegangen.

  • LAG Hamm, 18.10.2018 - 17 Sa 1437/17

    Griechisches Gesetz ist keine drittstaatliche Eingriffsnorm

    Mit Urteil vom 26.04.2017 (5 AZR 747/16 (F)) hat es in dem Zahlungsprozess des Kollegen der Revision der Beklagten insoweit stattgegeben, als es die Klage bezüglich der von der Wirksamkeit der Änderungskündigung abhängigen Ansprüche als derzeit unbegründet angesehen hat.

    Das Arbeitsverhältnis der Parteien unterliegt aufgrund ihrer Rechtswahl dem deutschen Recht, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 10.04.2013 (Rdnr. 22, 23) angemerkt und mit Urteilen vom 26.04.2017 (5 AZR 747/16 (F), (5 AZR 962/13 - Rdnr. 26) entschieden hat.

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2020 - 14 Sa 521/19

    Anschlussfrist, Änderungsklage

    Erst mit Rechtskraft einer für den Kläger/die Klägerin günstige Entscheidung können die früheren Arbeitsbedingungen rückwirkend wiederhergestellt werden, § 8 KSchG (vergleiche BAG vom 26.04.2017 - 5 AZR 747/16, juris, Rn. 20).
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